Gewerbliche Niederschlagsbeseitigung
Niederschlagswasser soll möglichst vor Ort (dezentral, also auf dem eigenen Grundstück) versickert bzw. einem nahegelegenen Gewässer zugeführt werden (§ 55 Wasserhaushaltsgesetz - WHG). Dadurch soll erreicht werden, dass das Niederschlagswasser ortsnah und nachhaltig dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt wird. Dies darf jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung der Qualität des Grundwassers bzw. der Oberflächengewässer führen. Daher ist insbesondere bei der Niederschlagswasserbeseitigung auf Gewerbe- und Industriegrundstücken zu prüfen, ob das Niederschlagswasser einer gesonderten Behandlung bedarf.
Als Versickerungsmethoden können großflächige Versickerungen, Versickerungsbecken, Flächen-, Mulden- und Rigolenversickerungen zur Anwendung kommen. Die Auswahl des geeigneten Verfahrens richtet sich unter anderem nach der zu erwartenden Belastung des anfallenden Niederschlagswassers, dem maximalen Grundwasserstand, der Bodenbeschaffenheit, dem Platzangebot und der Nutzung des Grundstücks. Planung und Ausführung sollten einer Fachfirma überlassen werden.
Für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in ein Gewässer ist eine Erlaubnis gem. § 8 Abs. 1 WHG erforderlich.
Erlaubnisfrei ist die flächenhafte, gleichmäßige Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser ohne Einstau über die belebte Bodenzone.
Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage, zum Genehmigungsverfahren sowie Hinweise zur Antragstellung können dem beigefügten Merkblatt und dem Antragsformular entnommen werden
Benötigte Unterlagen
Neben allgemeinen Angaben (Lage, Antragsteller, etc.) sind technische Erläuterungen sowie planerische Darstellungen des Vorhabens einzureichen.
Detaillierte Angaben zu den benötigten Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular, Punkt 11 (siehe Downloadbereich).
Fragen zum Umfang der Antragsunterlagen können mit der zuständigen Person in der Sachbearbeitung besprochen werden.
Kontaktinformationen
Person | Zuständigkeit |
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Heiko Horstmann | Technik, rechtsrheinisch |
Farsaneh Bahrambeyk | Technik, linksrheinisch |
Birgit Köller | Verwaltung, linksrheinisch |
Annette Schmitz | Verwaltung, rechtsrheinisch |