Gewässerausbau und Abgrabungen
Für den naturnahen Ausbau von Fließgewässern oder stehenden Gewässern oder die Aufhebung von solchen Gewässern ist entweder ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durchzuführen. Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Auch die wasserrechtliche Genehmigung von Abgrabungen erfolgt auf Grundlage des § 68 WHG.
Die Form der Antragsstellung variiert je nach Verfahren und Umfang und ist mit dem jeweiligen Sachbearbeiter abzustimmen.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen sind je nach Verfahrensart mit dem Sachbearbeiter abzustimmen.
Gebührenrahmen
900,00 € mindestens für die Plangenehmigung
1.100,00 € mindestens für die Planfeststellung
Kontaktinformationen
Person | Zuständigkeit |
---|---|
Christoph Plien | Verwaltung, Gewässerausbauverfahren linksrheinisch |
Frank Spickermann | Technik, Gewässerausbauverfahren linksrheinisch |
Lena Quernhorst | Verwaltung, Abgrabungsverfahren kreisweit, Gewässerausbauverfahren rechtsrheinisch |
Atheenan Gnanakumar | Technik, Gewässerausbauverfahren rechtsrheinisch |