Gewässerausbau und Abgrabungen
Für den naturnahen Ausbau von Fließgewässern oder stehenden Gewässern oder die Aufhebung von solchen Gewässern ist entweder ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durchzuführen. Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Auch die wasserrechtliche Genehmigung von Abgrabungen erfolgt auf Grundlage des § 68 WHG.
Die Form der Antragsstellung variiert je nach Verfahren und Umfang und ist mit dem jeweiligen Sachbearbeiter abzustimmen.