Gewässerausbau und Abgrabungen

Für den naturnahen Ausbau von Fließgewässern oder stehenden Gewässern oder die Aufhebung von solchen Gewässern ist entweder ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durchzuführen. Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Auch die wasserrechtliche Genehmigung von Abgrabungen erfolgt auf Grundlage des § 68 WHG.

Die Form der Antragsstellung variiert je nach Verfahren und Umfang und ist mit dem jeweiligen Sachbearbeiter abzustimmen.

Benötigte Unterlagen

  • Die benötigten Unterlagen sind je nach Verfahrensart mit dem Sachbearbeiter abzustimmen.

Gebührenrahmen

  • 900,00 € mindestens für die Plangenehmigung

  • 1.100,00 € mindestens für die Planfeststellung

Kontaktinformationen

Person Zuständigkeit
Christoph Plien Verwaltung, Gewässerausbauverfahren linksrheinisch
Frank Spickermann Technik, Gewässerausbauverfahren linksrheinisch
Lena Quernhorst Verwaltung, Abgrabungsverfahren kreisweit, Gewässerausbauverfahren rechtsrheinisch
Atheenan Gnanakumar Technik, Gewässerausbauverfahren rechtsrheinisch