Futtermittel

Nur einwandfreie Futtermittel garantieren, dass in Fleisch, Milch und Eiern keine Stoffe enthalten sind, die für die Gesundheit des Menschen bedenklich oder schädlich sein können. Darüber hinaus müssen Futtermittel so beschaffen sein, dass durch sie die Gesundheit der Tiere nicht beeinträchtigt werden kann. Auch bei der Verwendung von Tierarzneimitteln muss der Schutz von Tier und Mensch sichergestellt sein.

Aus diesem Grund überprüft der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung den Futtermitteleinsatz beim Tierhalter sowie tierärztliche Hausapotheken und Arzneimittel. Außerdem werden tierheilkundige, am Tierarzneimittelverkehr teilnehmende Futtermittelmischbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte kontrolliert.

Futtermittelunternehmen, die Futtermittel herstellen, verarbeiten, lagern, transportieren oder vertreiben, sind verpflichtet, ihre Betriebe zwecks Registrierung und gegebenenfalls Zulassung zu melden.

Gebührenrahmen

Die Kontrollen im Tierarzneimittelverkehr sind gebührenpflichtig.

Weiterführende Informationen

  • Futtermittelunternehmen, die Futtermittel herstellen, verarbeiten, lagern, transportieren oder vertreiben, sind verpflichtet, ihre Betriebe zwecks Registrierung und gegebenenfalls Zulassung zu melden.
  • Der Registrierung unterliegen auch Lebensmittelunternehmen wie Brauereien