Fleischhygieneuntersuchung, Schlachttieruntersuchung, Fleischuntersuchung

Zum Verzehr bestimmtes Fleisch muss auf seine gesundheitliche Unbedenklichkeit hin überwacht werden. Alle Schlachttiere werden vor, die Tierkörper und die Organe nach der Schlachtung, einschließlich des Blutes untersucht. Dabei werden

  • krankhafte Veränderungen der Organe,
  • Auffälligkeiten bei Geruch, Farbe, Konsistenz und Geschmack,
  • Tierschutzrechtliche Verstöße,
  • Rückstände von Arzneimitteln und
  • sonstige Untersuchungen wie abweichende Fleischreifung, Wässrigkeit und mangelhafte Ausblutung

geprüft und das Fleisch entsprechend dem Untersuchungsergebnis als tauglich oder untauglich beurteilt und gekennzeichnet.

Wenn das Fleisch von potentiellen Trichinenträgern (Schweine, Einhufer, Wildschweine, Bären, Füchse, Sumpfbiber, Dachse und anderen fleischfressenden Tiere) für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, so müssen Sie es nach der Schlachtung amtlich auf Trichinen untersuchen lassen.

Die Untersuchungen werden von amtlich zuständigen Tierärzten vorgenommen. Eine Übersicht der Fleischbeschaubezirke finden Sie unter LINKS.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die angegebenen Kontaktpersonen zur Verfügung.

Gebühren

Siehe Links

Weiterführende Informationen

  • Wenn Sie Tiere schlachten (lassen) wollen, müssen Sie dies wenigstens 24 Stunden vorher telefonisch mitteilen. Dies gilt auch, wenn Sie die Tiere zu einem Schlachthof bringen. Bitte geben Sie dabei Ort und Zeit der Schlachtung sowie die Art und Anzahl der Schlachttiere an.
  • Außerhalb von gewerblichen Schlachtbetrieben dürfen sogenannte Hausschlachtungen durchgeführt werden. Das so gewonnene Fleisch darf jedoch nur im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verbraucht werden. Eine Abgabe an Dritte, auch unentgeltlich, ist somit ausgeschlossen.