Waffen - Europäischer Feuerwaffenpass
Personen, die nach dem Waffengesetz zum Besitz von Schusswaffen berechtigt sind und diese Waffen in einen anderen europäischen Mitgliedstaat mitnehmen wollen, wird auf Antrag ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Lichtbild aus neuerer Zeit, mind. 45 x 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand
- Berechtigung zum Besitz der Waffen, die darin eingetragen werden sollen (i. d. R. die Waffenbesitzkarte)
Gebührenrahmen
70,00 €
Weiterführende Informationen
Die Geltungsdauer beträgt fünf Jahre; soweit darin nur Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen eingetragen sind, zehn Jahre. Die Geltungsdauer kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden und ist vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Kontakt
Sebastian Ludwig
Polizeiverwaltung
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