Fahrzeug - fehlender Versicherungsschutz

Ihr Versicherungsschutz ist erloschen, weil Sie z. B. versäumt haben, die Beiträge für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu entrichten ?

Solange ein Fahrzeug zugelassen ist, muss uneingeschränkter Versicherungsschutz bestehen.

Sollten Sie Ihre Versicherungsbeiträge nicht regelmäßig an Ihren Versicherer zahlen, wird dieser Sie zur Zahlung auffordern. Sofern Sie diese Aufforderung missachten, wird Ihr Versicherer uns über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses unterrichten.

Wir wiederum müssen Sie dann mittels gebührenpflichtiger Ordnungsverfügung auffordern, innerhalb von maximal 3 Tagen den vollständigen Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug erneut nachzuweisen. Dies können Sie bzw. Ihr bisheriger oder neuer Versicherer ausschließlich mit der Übermittlung einer neuen Versicherungsbestätigung (eVB - vormals Deckungskarte) erreichen. Prämienquittungen oder Einzahlungsbelege können wir leider nicht akzeptieren!

Falls Sie unserer Aufforderung nicht nachkommen, müssen wir dann unverzüglich die Zwangsaußerbetriebsetzung des Fahrzeuges anordnen und vornehmen.