Fahrzeug - Halterauskunft

Termin Service

Wenn Sie zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, Daten über die Halterin oder den Halter eines Fahrzeuges oder deren Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung benötigen haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister zu erhalten. Die Auskunft zur Versicherung erhalten Sie daneben kostenfrei auch über den Zentralruf der Haftpflichtversicherer unter (0800) 25 026 00

Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass der Antragstellerin oder des Antragstellers bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle
    • Die persönliche Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss dann jedoch eine schriftliche Vollmacht und zusätzlich auch den eigenen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • formloser schriftlicher Antrag mit Angabe einer ausführlichen Begründung (bei Beantragung der Auskunft auf dem Postweg)

    Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Gebühren

Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen.
Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.

Zahlungsarten
  • Grundsätzlich nur Kartenzahlung möglich.

Weiterführende Informationen

Aus rechtlichen Gründen können Auskünfte über Halterinnen und Halter bzw. deren Fahrzeuge nur dann erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Daten besteht. Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel sein:

  • Nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligten die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angabe überprüfen oder Ihnen ist nur das Kennzeichen des Unfallgegners bekannt, jedoch keine anderen Daten.
  • Ihre Garage ist zugeparkt, Sie wollen das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen zur Geltendmachung der Kostenerstattung die Halterdaten.