Fahrzeug - Diebstahl
Wurde Ihr Fahrzeug gestohlen, sollte es unverzüglich außer Betrieb gesetzt werden. Auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist, melden Sie den Diebstahl bitte unbedingt zunächst bei der örtlichen Polizeidienststelle und legen Sie uns die Diebstahlsanzeige vor.
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Fehlen des Teil I)
- ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Gebührenrahmen
Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen.
Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.
Weiterführende Informationen
Hat das Fahrzeug ein auswärtiges Kennzeichen, ist für die Außerbetriebsetzung grundsätzlich die bisherige kennzeichenführende Zulassungsbehörde zuständig.
Wurde das Fahrzeug im Ausland entwendet empfehlen wir, mit der ausländischen Diebstahlsanzeige erneut bei einer örtlichen Polizeidienststelle vorzusprechen.
Wurde auch der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I entwendet, ist zur Außerbetriebsetzung die ZBII / Fahrzeugbrief erforderlich.
Kontakt
E-Mail E-Mail senden
E-Mail E-Mail senden