Fahrzeug - Adressänderung und/oder Namensänderung

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Adressänderung

Wenn Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen sind, ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich.
Sie können die Berichtigung durch einen Besuch in unseren Zulassungsstellen in Wesel und Moers vornehmen lassen oder diese selbst über unseren Onlineservice und ganz ohne Besuch in unseren Zulassungsstellen vornehmen. In den Bürgerbüros der Städte Dinslaken, Hamminkeln, Xanten und Sonsbeck können Sie direkt bei der Änderung Ihres Personalausweises auch Ihren Fahrzeugschein ändern lassen.

Namensänderung

Hat sich (auch) Ihr Name geändert, ist zusätzlich eine Berichtigung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen aber eine Terminbuchung.

Benötigte Unterlagen

  • Für eine persönliche Berichtigung in unseren Zulassungsstellen benötigen Sie:
    • Geänderter Personalausweis oder Pass des Halters
    • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Namensänderung)
    • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist

    Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

    Bei Nutzung unseres Online-Portals benötigen Sie zusätzlich:
    • Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit kostenloser 'AusweisApp2' (alternativ ein Kartenlesegerät).
    • Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Nach dem Bezahlvorgang müssen Sie einen Bescheid abrufen

Gebührenrahmen

Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen.
Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.

Weiterführende Informationen

Änderungsfrist

Die Änderung muss nach dem Willen des Gesetzgebers unverzüglich, also innerhalb von drei bis vier Werktagen beantragt werden. Länger als vier Wochen sollten Sie sich nicht Zeit lassen, um Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden.