Fahrschule - Fahrschulerlaubnis
Wenn Sie als selbständige/r Fahrlehrer/in Fahrschüler/innen ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrer/innen beschäftigen.
Erteilungsvoraussetzungen
Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn
- der/die Bewerber/in das 25. Lebensjahr vollendet hat und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,
- keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der/die Bewerber/in die Pflichten nach § 29 Fahrlehrergesetz (FahrlG) nicht erfüllen kann:
- ordnungsgemäße Ausbildung der Fahrschüler/innen
- ordnungsgemäßer Zustand des Unterrichtsraumes, der Lehrmittel und Lehrfahrzeuge
Beschaffenheit und Einrichtung des Unterrichtsraumes
Im Interesse des sachgerechten Unterrichts ist sicherzustellen, dass der Unterrichtsraum
- nicht Teil einer Gastwirtschaft und kein Wohnraum ist,
- einen eigenen Zugang besitzt und nicht als Durchgang dient,
- vor Beeinträchtigung durch Lärm, Staub und Geruch geschützt ist,
- gut beleuchtet ist,
- ausreichend belüftet werden kann sowie
- gut beheizbar ist.
Eine ausreichend bemessene Kleiderablage muss vorhanden sein. In unmittelbarer Nähe des Unterrichtsraumes muss mindestens ein WC mit Waschgelegenheit zur Verfügung stehen. Für jeden Fahrschüler/Teilnehmer muss eine Sitzgelegenheit mit Rückenlehne und eine Schreibunterlage (Mindestgröße DIN A4) vorhanden sein. Weitergehende Anforderungen können sich insbesondere aus sicherheits- und ordnungsrechtlichen Vorschriften ergeben.
Mindestabmessungen/anforderungen an den Unterrichtsraum
- die Arbeitsfläche für jede/n Fahrschüler/in muss mindestens 1 Quadratmeter betragen
- die Arbeitsfläche für den/die Fahrlehrer/in inkl. Platzbedarf für Lehrmittel beträgt mindestens 8 Quadratmeter
- das Luftvolumen muss pro Person 3 Kubikmeter betragen
- die Schüler/innen müssen dem Unterricht ungehindert folgen können
Die nach Landesrecht zuständige Behörde bestimmt, wie viele Fahrschüler in dem Unterrichtsraum gleichzeitig unterrichtet werden dürfen. Sie kann durch Auflage einen entsprechenden Aushang in dem Unterrichtsraum verlangen.