Fahrschule - Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer

Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine „Fahrlehrererlaubnis“. Eine „Fahrschulerlaubnis“ brauchen Sie nur dann, wenn Sie eine Fahrschule als selbstständiges Unternehmen führen möchten.

Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 21 Jahre alt sein
  • geistig, körperlich fachlich und pädagogisch geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
  • die Fahrerlaubnis der Klasse besitzen, für die die Fahrerlaubnis erteilt werden soll
  • innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein und
  • die fachliche Eignung in einer Prüfung nach § 8 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) nachgewiesen haben
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

Die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse BE ist Grundvoraussetzung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis für andere Klassen. Die Fahrlehrerprüfung ist beim zuständigen Prüfungsausschuss in Köln abzulegen. Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung müssen Sie hier bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Wesel stellen. Eine persönliche Vorsprache wird empfohlen.

Benötigte Unterlagen

    • Antrag mit Angabe der gewünschten Fahrlehrererlaubnisklasse
    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. gültiger Personalausweis)
    • Lebenslauf
    • Zeugnis oder ein Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (entsprechend Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung) und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen (entsprechend der Anlage 6 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind
    • Vorlage Ihres Führerscheins oder Übersendung einer amtlich beglaubigten Fotokopie Ihres Führerscheins
    • Nachweise über Ihre Vorbildung (Schul- und Berufsschulzeugnisse)
    • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
    • dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
    • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (der Belegart O). Die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur beim Einwohnermeldeamt Ihrer Kommune möglich.

    Alle oben genannten erforderlichen Dokumente oder Identitätsnachweise müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und stets im Original oder als formal beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Gebühren

  • 40,90 € Erteilung der Anwärterbefugnis

  • 40,90 € Erteilung der Fahrlehrerlaubnis

  • 3,30 € Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Zahlungsarten
  • Grundsätzlich nur Kartenzahlung möglich.

Weiterführende Informationen

  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie zur Prüfung bei dem von Ihnen gewählten Prüfungsausschuss bei der jeweiligen Bezirksregierung zugelassen. Von dort erhalten Sie dann Ihren Prüfungstermin. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie zunächst eine befristete Fahrlehrererlaubnis.
  • Es schließt sich eine mindestens vier monatige Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule, die mit einer weiteren Prüfung endet. Wenn Sie auch diese Prüfung bestanden haben, erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrererlaubnis.