Fahrschule - Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer

Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine Fahrlehrererlaubnis.

Hierfür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 21 Jahre alt sein
  • geistig, körperlich fachlich und pädagogisch geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
  • mindestens drei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen,
  • innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein 
  • eine Prüfung nach § 8 Fahrlehrgesetz bestanden haben und
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

Gerne können Sie sich, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, in einem persönlichen Gespräch beraten lassen. 

Benötigte Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
    • Lebenslauf (tabellarische Ausführung ist ausreichend)
    • Kartenführerschein (beidseitige Kopie)
    • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt, Betriebs- oder Arbeitsmediziner (nach Maßgabe der Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr) 
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung (nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 1FeV, nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Ausbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG)
    • Sofern Deutsch nicht ihre Muttersprache ist: Nachweis über den Besitz der Kenntnisse der deutschen Sprache mit einem Sprachniveau mindestens der Kompetenzstufe C1 oder alternativ ein Schulabschlusszeugnis in dem das Unterrichtsfach Deutsch benotet wurde
    • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung 
    • bei Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE: zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
    • Erweitertes Führungszeugnis der Belegart „O“ zur Vorlage bei einer Behörde im Sinne des § 30a Absatz 1 Nummer 1 des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro oder auf Antrag auch durch den Kreis Wesel

     

    Zusätzlich bei Umschreibung einer Dienstfahrlehrerlaubnis:

    • Nachweis über Tätigkeit in der Kraftfahrausbildung
    • amtlich beglaubigte Kopie der Dienstfahrlehrerlaubnis oder Vorlage im Original
    • Dienstzeitbescheinigung

     

    Hinweis: Inhaber einer Dienstfahrlehrerlaubnis können prüfungsfrei eine zivile Fahrlehrerlaubnis erhalten, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Antragstellung in der Kraftfahrausbildung tätig waren und keine Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der fachlichen Eignung begründen (§ 44 Abs. 5 Nr. 1, 2 FahrlG).

    Alle oben genannten erforderlichen Dokumente oder Identitätsnachweise müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und stets im Original oder als formal beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Gebührenrahmen

  • 40,90 € Erteilung der Anwärterbefugnis

  • 40,90 € Erteilung der Fahrlehrerlaubnis

  • 3,30 € Auskunft aus dem Fahreignungsregister

  • 13,00 € Führungszeugnis

Weiterführende Informationen

  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie zur Prüfung bei dem von Ihnen gewählten Prüfungsausschuss bei der jeweiligen Bezirksregierung zugelassen. Von dort erhalten Sie dann Ihren Prüfungstermin. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie zunächst eine befristete Fahrlehrererlaubnis.
  • Es schließt sich eine mindestens vier monatige Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule, die mit einer weiteren Prüfung endet. Wenn Sie auch diese Prüfung bestanden haben, erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrererlaubnis.