Führerschein - Fahrerlaubnis Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 und 196
zu B196:
Mit Inkrafttreten der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 31.12.2019 , wird den Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.
Die Schlüsselzahl 196 gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht 0,1 kW/kg übersteigt.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z.B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.
Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.
Um den Eintrag der Schlüsselnummer 196 zu erhalten, müssen Interessierte
- seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
- eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.
zu B96:
Seit der Reformierung der Führerscheinklassen im Jahr 1999, ist es mit der Fahrerlaubnis der Klasse B lediglich gestattet, Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 3.500 kg zu fahren. Anhänger dürfen höchstens 750 kg wiegen und die Gesamtmasse kann nicht überschritten werden.
Durch die Erweiterung vom Führerschein der Klasse B auf B96 ist es dem Inhaber gestattet, Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zu führen. Die maximale Gesamtmasse des Gespanns samt Anhänger darf allerdings nicht mehr als 4250 kg betragen.
Für das Führen von Zugfahrzeug inklusive Anhänger mit jeweils maximal 3.500 kg wird der Anhängerführerschein BE notwendig.
Um den Eintrag der Schlüsselnummer 96 zu erhalten, müssen Interessierte
- das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben
- die Teilnahme an einer Fahrerschulung nach § 6a i. V. m. Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung nachweisen; diese umfasst eine 2,5-Stündige theoretische sowie eine 3,5-Stündige praktische Schulung.
Die Schlüsselzahl 96 kann frühestens mit der Fahrerlaubnisklasse B erteilt werden.
Benötigte Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- gültiges Ausweisdokument
- bisheriger Führerschein
- Nachweis der Fahrerschulung
Gebührenrahmen
43,70 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl bei vorhandenem Kartenführerschein
53,90 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl bei altem "rosa" oder "grauen" Führerschein
Weiterführende Informationen
Als Ausweisdokumente anerkannt sind:
- Personalausweis
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- vorläufiger Ausweis
- Reisepass
Kontakt
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