Bei Verlust der Fahrerkarte ist eine Vertretung des Antragstellers / der Antragstellerin durch eine bevollmächtigte Person nicht möglich, da die erforderliche eidesstattliche Versicherung persönlich zur Niederschrift abgegeben werden muss.
Bei Diebstahl ist die Abgabe einer Diebstahlsanzeige bei einer zuständigen Polizeidienststelle erforderlich. Wurde der Diebstahl im Ausland angezeigt, ist ggf. eine Übersetzung erforderlich. Dies können wir abschließend aber erst klären, wenn uns die Anzeige vorliegt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Diebstahlsanzeige bei einer örtlichen Polizeidienststelle unter Vorlage der ausländischen Anzeige zu wiederholen
Die Ersatzkarte wird innerhalb von 7 Werktagen ab Beantragung (Komplettierung der Unterlagen) ausgestellt.
Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (beziehungsweise während eines längeren Zeitraumes, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeuges zu dem Standort des Unternehmers erforderlich ist), wenn er nachweisen kann, dass es unmöglich war die Karte zu benutzen
Vorgehensweise bei Fortsetzung der Fahrt ohne Fahrerkarte sind Ausdrucke am digitalen Kontrollgerät des Fahrzeuges zu machen und diese ordnungsgemäß auszufüllen.
Weiter Informationen erhalten Sie beim Arbeitsschutz NRW
oder BAG
Als Ausweisdokumente anerkannt sind:
- Personalausweis
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- vorläufiger Ausweis
- Reisepass