Fahrerkarte - Diebstahl oder Verlust

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Bei Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie innerhalb von sieben Kalendertagen bei der zuständigen Führerscheinstelle eine neue Fahrerkarte beantragen. Dies können Sie persönlich bei unseren Führerscheinstellen in Wesel und Moers oder über unser Online-Portal vornehmen.

Die neue Fahrerkarte wird für die bereits bestehende Gültigkeitsdauer ausgestellt.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen aber eine Terminbuchung.

Benötigte Unterlagen

    • gültiges Ausweisdokument (weitere Informationen finden Sie unter Hinweise)
    • ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm) gemäß Passverordnung vom 19.10.2007
    • Kopie des EU-Kartenführerschein
    • ggf. Diebstahlanzeige
    • ggf. kostenpflichtige eidesstattliche Versicherung bei Verlust (wird hier aufgenommen)
    • Formblatt (Vorlage zur Herstellung der Fahrerkarte / des Führerscheins), ist bei den Bürgerbüros, in den Fahrschulen oder den Zulassungsstellen/Führerscheinstellen erhältlich.

    Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original vorgelegt werden. Der Identitätsnachweis kann ersatzweise auch als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden.

Gebühren

  • 44,00 € (inkl. Zustellung durch das Kraftfahrt-Bundesamt)

  • 30,70 € für die eidesstattliche Versicherung (nur bei Verlust)

Zahlungsarten
  • Grundsätzlich nur Kartenzahlung möglich.

Weiterführende Informationen

Bei Verlust der Fahrerkarte ist eine Vertretung des Antragstellers / der Antragstellerin durch eine bevollmächtigte Person nicht möglich, da die erforderliche eidesstattliche Versicherung persönlich zur Niederschrift abgegeben werden muss.

Bei Diebstahl ist die Abgabe einer Diebstahlsanzeige bei einer zuständigen Polizeidienststelle erforderlich. Wurde der Diebstahl im Ausland angezeigt, ist ggf. eine Übersetzung erforderlich. Dies können wir abschließend aber erst klären, wenn uns die Anzeige vorliegt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Diebstahlsanzeige bei einer örtlichen Polizeidienststelle unter Vorlage der ausländischen Anzeige zu wiederholen

Die Ersatzkarte wird innerhalb von 7 Werktagen ab Beantragung (Komplettierung der Unterlagen) ausgestellt.

Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (beziehungsweise während eines längeren Zeitraumes, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeuges zu dem Standort des Unternehmers erforderlich ist), wenn er nachweisen kann, dass es unmöglich war die Karte zu benutzen

Vorgehensweise bei Fortsetzung der Fahrt ohne Fahrerkarte sind Ausdrucke am digitalen Kontrollgerät des Fahrzeuges zu machen und diese ordnungsgemäß auszufüllen.

Weiter Informationen erhalten Sie beim Arbeitsschutz NRW

oder BAG

 

Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

  • Personalausweis
  • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
  • vorläufiger Ausweis
  • Reisepass