Fahrerkarte - Beschädigung oder Fehlfunktion
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion ist die Karte an die zuständige Führerscheinstelle zurückzugeben und innerhalb von 7 Kalendertagen eine neue Fahrerkarte zu beantragen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen aber eine Terminbuchung.
Benötigte Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (weitere Informationen finden Sie unter Hinweise)
- ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm) gemäß Passverordnung vom 19.10.2007
- Kopie des EU-Kartenführerscheins
- beschädigte Fahrerkarte
- Vorlage zur Herstellung der Fahrerkarte / des Führerscheins)
Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original vorgelegt werden. Der Identitätsnachweis kann ersatzweise auch als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden.
Gebührenrahmen
Die beschädigte beziehungsweise fehlerhafte Fahrerkarte wird beim Kraftfahrtbundesamt geprüft. Sollte ein Produktionsfehler vorliegen, erfolgt ein kostenloser Ersatz (jedoch maximal zwei Jahre nach Ausfertigung). Sonst entsteht noch nachträglich die gleiche Gebührenfolge wie bei der Antragstellung:
- 41,00 Euro wenn Sie die Fahrerkarte selbst abholen möchten
- 44,00 Euro wenn Ihnen diese durch das Kraftfahrt-Bundesamt direkt zugestellt werden soll.
Weiterführende Informationen
- Die Ersatzkarte wird bei vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von 7 Werktagen ab Beantragung ausgestellt.
- Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (beziehungsweise während eines längeren Zeitraumes, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeuges zu dem Standort des Unternehmers erforderlich ist), wenn er nachweisen kann, dass es unmöglich war die Fahrerkarte zu benutzen.
- Zu diesem Zweck sind Ausdrucke vom digitalen Kontrollgerät des Fahrzeuges ausgefüllt mitzuführen und auf Verlagen vorzuzeigen.
- Weiter Informationen erhalten Sie
- beim Arbeitsschutz NRW
- oder beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
- Als Ausweisdokumente anerkannt sind:
- Personalausweis
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- vorläufiger Ausweis
- Reisepass
Kontakt
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