Führerschein - Verlust oder Diebstahl

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Sollte Ihnen Ihr bisheriger Führerschein abhanden gekommen sein, haben Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen. Sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten möchten, wird Ihnen ein Ersatzdokument ausgestellt.