Führerschein - Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe (B 197)
Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen sind heute in der Regel mit Automatikgetriebe oder auch ohne Getriebe ausgestattet.
Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, ist es ab dem 01. April 2021 möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.
Inhaber/innen der Fahrerlaubnisklasse B mit der dann ergänzten Schlüsselzahl "B197" dürfen sowohl im In- als auch im Ausland Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe führen.
Das setzt voraus, dass Bewerber/innen um eine Fahrerlaubnis der Klasse B während der praktischen Fahrschulausbildung über mindestens zehn Fahrstunden nachgewiesen haben, dass sie zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftfahrzeugs befähigt sind. Als Nachweis hierüber erhalten sie von der Fahrschule eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO), die zum Eintrag der Schlüsselzahl B 197 vorzulegen ist.
Legt der Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse "B197" die praktische Prüfung zum Erwerb einer Aufbauklasse (BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE) auf einem Automatikfahrzeug ab, wird die entsprechende Aufbauklasse mit der Auflage 78 (Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe) erteilt. Um eine unbeschränkte Aufbauklasse zu erwerben, bedarf es einer Erweiterungsprüfung auf einem mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeug. In diesem Fall entfällt auch bei der Klasse B die Schlüsselzahl 197.
Auch Inhaber/innen einer auf das Führen von Automatikfahrzeugen beschränkten Fahrerlaubnis (Schlüsselzahl 78) können die Automatikbeschränkung für die Klasse B aufheben lassen. In diesem Fall wird die Schlüsselzahl 78 in Spalte 12 der die Fahrerlaubnisklasse B betreffenden Zeile durch die Schlüsselzahl 197 ersetzt. Das kommt allerdings nicht in Betracht, wenn die Automatikbeschränkung auf gesundheitliche Einschränkungen zurückzuführen ist.
Gebührenrahmen
28,60 € für die Ersterteilung (zusätzlich zu den Antragsgebühren für die Erteilung der Fahrerlaubnis)
38,10 € für die Streichung der Automatik-Beschränkung (Schlüsselzahl 78) bei Fahrerlaubnisinhabern
Weiterführende Informationen
Die Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 197 berechtigt nicht dazu, bei einer Erweiterung auf die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE auf die Automatikbeschränkung zu verzichten.
Um diese Aufbauklassen unbeschränkt zu erwerben, bedarf es einer Erweiterungsprüfung auf einem mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeug. In diesem Fall kann auch die Schlüsselzahl 197 in Spalte 12 der die Fahrerlaubnisklasse B betreffenden Zeile gestrichen werden.
Kontakt
E-Mail E-Mail senden
E-Mail E-Mail senden