Führerschein - International

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Um außerhalb der EU/EWR ein Kraftfahrzeug zu führen, benötigen Sie in der Regel zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein. In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Weitere Informationen finden Sie unter Hinweise.

Wenn Sie bereits im Besitz eines, seit dem 01.01.1999 ausgestellten, Kartenführerscheins sind, wird Ihnen der Internationale Führerschein am Tag der Beantragung ausgehändigt.

Benötigte Unterlagen

    • gültiges Ausweisdokument (weitere Informationen finden Sie unter Hinweise)
    • ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm) gem. Passverordnung vom 19.10.2007
    • den bisherigen nationalen Kartenführerschein
      • Falls Sie noch einen deutschen Führerschein des alten Rechts (grau/rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen

Gebühren

16,30 €

Zahlungsarten
  • Vorzugsweise EC-Karte, Barzahlung auch möglich.

Weiterführende Informationen

Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

  • Personalausweis
  • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
  • vorläufiger Ausweis
  • Reisepass

Falls Sie zur Beantragung jemanden bevollmächtigen wollen, beachten Sie bitte, dass alle benötigten Unterlagen und Unterschriften im Original vorliegen müssen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.

Wenn Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sind, kann in keinem Fall ein internationaler Führerschein ausgefertigt werden. Dieser Kartenführerschein muss dann vorab beantragt werden, ggf. kommt bei Zeitdruck eine Expressbestellung (Dauer 3 - 10 Tage) in Frage. Siehe hierzu Führerschein - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein

Der Internationale Führerschein wird in der Regel mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt, eine kürzere Gültigkeit ist möglich, wenn befristete C oder D Klassen vorhanden sind, die weniger als 3 Jahre gültig sind und auf die Eintragung dieser Klassen in den Internationalen Führerschein nicht verzichtet werden kann.

Ein Internationaler Führerschein kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden, es ist immer eine Neuausstellung erforderlich.

Der Internationale Führerschein hat nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültigkeit. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.

Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerschein in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobilclubs oder von der jeweiligen Auslandsvertretung.

Ein Internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.