Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

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Das begleitete Fahren ab 17 richtet sich nach den Vorgaben für die Erstmalige Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse/n B und/oder BE. Hierbei dürfen Sie bereits vor dem Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren für die Klassen B und BE am Straßenverkehr teilnehmen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduzierung der Unfallzahlen junger Fahranfänger werden Sie dann von einer vorher benannten Person begleitet, die Ihnen als Ansprechpartner unterstützend zur Seite steht. Statt des Kartenführerscheines wird eine Bescheinigung über das begleitete Fahren (Prüfungsbescheinigung) ausgestellt.