Führerschein - Änderung von Personendaten oder Auflagen
Änderungen von Angaben auf dem Führerschein (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum) sind grundsätzlich erforderlich.
Dies gilt auch für die Ein- bzw. Austragung von Auflagen (z. B. Sehhilfe).
Sollte es sich um eine Änderung des Nachnamens auf Grund von Heirat handeln und der Name auf dem Führerschein ist dem Ausweisdokument noch zu entnehmen (z. B. ist der Führerschein auf den Geburtsnamen ausgestellt und dieser Name ist auch noch dem Ausweisdokument zu entnehmen), so ist eine Änderung nicht erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Führerschein
- gültiges Ausweisdokument (weitere Informationen finden Sie unter Hinweise)
- ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm) gemäß Passverordnung vom 19.10.2007
- Formblatt (Vorlage zur Herstellung der Fahrerkarte / des Führerscheins), ist bei den Bürgerbüros, in den Fahrschulen oder den Zulassungsstellen/Führerscheinstellen erhältlich.
- Bei Änderungen von Personendaten muss diese Änderung bereits beim zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro durchgeführt sein.
- Bei Austragung der Sehhilfe (z.B. nach Augenoperation/ -lasern) muss eine Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 zur FeV durch einen Arbeits- oder Betriebmediziners, Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung und/oder Augenarzt im Original und zum Datum der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre
Gebührenrahmen
25,30 € für reine Personendatenänderung
38,10 € für Austragung/Eintragung einer Auflage
Weiterführende Informationen
Als Ausweisdokumente anerkannt sind:
- Personalausweis
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- vorläufiger Ausweis
- Reisepass
Kontakt
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