Führerschein - Änderung von Personendaten oder Auflagen

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Änderungen von Angaben auf dem Führerschein (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum) sind grundsätzlich erforderlich.

Dies gilt auch für die Ein- bzw. Austragung von Auflagen (z. B. Sehhilfe).

Sollte es sich um eine Änderung des Nachnamens auf Grund von Heirat handeln und der Name auf dem Führerschein ist dem Ausweisdokument noch zu entnehmen (z. B. ist der Führerschein auf den Geburtsnamen ausgestellt und dieser Name ist auch noch dem Ausweisdokument zu entnehmen), so ist eine Änderung nicht erforderlich.