Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Im Zuge des Kinder- und Jugendförderungsgesetz sollen junge Menschen befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Dabei sollen sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit animiert und zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen geführt werden.

Ziel ist es, sie dazu zu befähigen, ihre eigenen Ressourcen zu nutzen sowie Risiken und Gefahren zu erkennen. Um das zu erreichen sind die Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (EKJS) vielfältig und an unterschiedliche Zielgruppen gerichtet:
An Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern, an Fachkräfte und die gesamte Öffentlichkeit. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden in ihrer Eigenverantwortung gestärkt, Eltern, Erziehungsberechtigte, Fachkräfte und die Öffentlichkeit indes befähigt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu begleiten und vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Im Bereich der Kinder und Jugendarbeit ist der EKJS ein eigenes Handlungsfeld und eine Querschnittsaufgabe die in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit mitzudenken ist. Die Kreisweite AG Jugendschutz bietet die hierzu notwendigen Netzwerkarbeit. Durch das Zusammenwirken der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe mit Schulen, Polizei, Ordnungsamt, dem Fachbereich Gesundheit und mehr können vorhandene Ressourcen sinnvoll für die Initiierung bedarfsgerechter pädagogischer Angebote genutzt werden. 

Das Kreisjugendamt berät zu entsprechenden Themen und bietet Informationsmaterial im Downloadbereich an. Im Rahmen des Jugendarbeitsschutzes werden Anträge auf Teilnahmen von Kindern an künstlerischen Auftritten bearbeitet.