Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen

Zweck der Unschädlichkeitszeugnisse ist es, die Veräußerung kleiner Trennstücke zu erleichtern. Es muss durch ein behördliches Zeugnis festgestellt werden, dass die Veräußerung frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen, und damit für die Berechtigten unschädlich ist.

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Orthaus, Karin
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