Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

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Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn

  • die Ladung oder 
  • die Abmessungen, 
  • die Achslast oder 
  • das Gesamtgewicht 

die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

Voraussetzungen

In der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) (§§ 32 und 34 StVZO) hat der Verordnungsgeber festgelegt, welche Abmessungen und Gewichte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen grundsätzlich haben dürfen. Für Fahrzeuge und Kombinationen, die diese Abmessungen und Gewichte überschreiten, ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO bei der Bezirksregierung Düsseldorf und eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO beim hiesigen Fachdienst Straßenverkehr zu beantragen.

Im Antragsverfahren wird geprüft, welche Strecken zu welchen Zeiten und mit welchen Auflagen befahren werden können. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht mehr als unbedingt nötig beeinträchtigt wird und gleichzeitig eine sichere und schnelle Durchführung des Transportes ermöglicht werden kann.

Für Transporte, deren Abmessungen lediglich durch die Ladung überschritten werden, ist ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung des o.g. Fachdienstes erforderlich (§46 Nr. 5 StVO).

Hinweise

Für Spediteure, die ihren Betriebssitz in den kreisangehörigen Städten Dinslaken, Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Voerde oder Wesel haben, sind für diese Ausnahmegenehmigungen die jeweiligen Ordnungsämter der Städte zuständig.

Kontakt

David Gröber Telefonnummer 0281 207-4260
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Jasmin Kosel Telefonnummer 0281 207-3260
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