Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Feldberegnung
Um mit einem Brunnen Grundwasser zum Zwecke der Feldberegnung fördern zu dürfen, benötigen Sie grundsätzlich eine wasserbehördliche Erlaubnis.
Kontakt
66-1-3 Anlagenbezogener GewässerschutzDetaillierte Angaben finden Sie auf der Seite unter Kontaktinformationen