Einschulungsuntersuchung
Alle Kinder müssen vor der Einschulung ärztlich untersucht werden. Diese Untersuchung wird vom Gesundheitsamt durchgeführt und dient der Feststellung, ob die Kinder die nötige Schulreife haben. Es werden Befunde zu Körpergröße, Gewicht, grob- und feinmotorischen Fähigkeiten, internistischen- und orthopädischen Untersuchungen sowie dem Impfstatus erhoben. Außerdem werden ein Seh-, Farbseh- und Hörtest durchgeführt.
Die Einladung erfolgt nach Geburtsdatum und nicht alphabetisch.
Sollten sich in einem der Bereiche Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen ergeben, so wird dies mit den Eltern besprochen und es werden Empfehlungen zu weiteren Untersuchungen bzw. Förderung oder Therapie gegeben.