Einleitung von gereinigtem häuslichem Abwasser in das Grundwasser
Um gereinigtes häusliches Abwasser, das in einer Kleinkläranlage behandelt wurde, ins Grundwasser einleiten zu dürfen, benötigen Sie grundsätzlich eine wasserbehördliche Erlaubnis.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular (siehe Downloadbereich).
Gebührenrahmen
200,00 € mindestens (je nach Höhe der Baukosten und Wert der Gewässernutzung)
Kontaktinformationen
Person | Zuständigkeit |
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Carsten Jelinek | Wesel |
Kai Just | Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn |
Rainer Kempkes | Dinslaken, Schermbeck, Voerde |
Stefan Cleef | Alpen, Rheinberg, Hünxe |
Dietmar Böhnke | Hamminkeln, Xanten, Sonsbeck |