Einleitung von gereinigtem häuslichem Abwasser in das Grundwasser

Um gereinigtes häusliches Abwasser, das in einer Kleinkläranlage behandelt wurde, ins Grundwasser einleiten zu dürfen, benötigen Sie grundsätzlich eine wasserbehördliche Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • Die benötigten Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular (siehe Downloadbereich).

Gebührenrahmen

200,00 € mindestens (je nach Höhe der Baukosten und Wert der Gewässernutzung)

Kontaktinformationen

Person Zuständigkeit
Carsten Jelinek Wesel
Kai Just Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn
Rainer Kempkes Dinslaken, Schermbeck, Voerde
Stefan Cleef Alpen, Rheinberg, Hünxe
Dietmar Böhnke Hamminkeln, Xanten, Sonsbeck