Einleitung von gereinigtem häuslichem Abwasser in das Grundwasser
Um gereinigtes häusliches Abwasser, das in einer Kleinkläranlage behandelt wurde, ins Grundwasser einleiten zu dürfen, benötigen Sie grundsätzlich eine wasserbehördliche Erlaubnis.
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66-1-3 Anlagenbezogener GewässerschutzDetaillierte Angaben finden Sie auf der Seite unter Kontaktinformationen