Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (ehemals „Recyclingmaterial“)

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In Industrie und Bauwirtschaft fallen große Mengen an mineralischen Stoffen an, die als Ersatzbaustoffe zum Beispiel in technischen Bauwerken des Straßen- und Erdbaus sowie des Schienenverkehrswegebaus verwendet werden können.

Für die bundeseinheitliche Verwertung mineralischer Abfälle gilt die Mantelverordnung. Im Zuge dessen werden die Anforderungen an die Herstellung, die Untersuchungen und an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) rechtlich geregelt.

In der EBV sind die medienschutzbezogenen Anforderungen (insbesondere Abstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand, Bodenart der Grundwasserdeckschicht, Wasserschutzbereiche) bei der Verwendung qualitätsgesicherter mineralischer Ersatzbaustoffe in 17 Standardbauweisen des Straßen-, Wege- und Erdbaus sowie in 26 spezifischen Bahnbauweisen geregelt.