14 Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung ist die "Eigenprüfung" (Innenrevision) der Kreisverwaltung. Die dafür notwendige Unabhängigkeit der Organisationseinheit Rechnungsprüfung ist dadurch sichergestellt, dass allein der Kreistag die Prüferinnen und Prüfer in ihr Amt berufen kann und sie in dieser Prüftätigkeit auch nur dem Kreistag unterstellt und ihm unmittelbar verantwortlich sind.
Zu den wesentlichen Pflichtaufgaben der Rechnungsprüfung gehören:
- die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises,
- die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung des Kreises
- die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung des Kreises,
- die Prüfung der in der Kreisverwaltung eingesetzten ADV-Programme, soweit sie finanzielle Auswirkungen haben,
- die Prüfung von Aufträgen (z. B. Bauaufträge, Lieferaufträge), die der Kreis an Dritte vergibt.
Der Kreistag kann der Rechnungsprüfung weitere Aufgaben übertragen.
Bei der Rechnungsprüfung des Kreises Wesel ist darüber hinaus die Zentrale Vergabestelle angesiedelt.
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