Start der Schuleingangsuntersuchungen im Kreis Wesel

Ab Montag, 14. August 2023, beginnen im Kreis Wesel die Schuleingangsuntersuchungen. Alle Kinder, die bis einschließlich 30. September sechs Jahre alt werden, werden eingeladen. Da die Kinder zum Zeitpunkt der Untersuchung alle ungefähr gleich alt sein sollen ist das Geburtsdatum des Einschulkindes ausschlaggebend und nicht etwa der erste Buchstabe des Nachnamens oder der Wohnort.

Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens und wird im Kreis Wesel durch die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes durchgeführt.

Es handelt sich dabei um eine Screening Untersuchung, die für alle Kinder gleich abläuft.

Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erhalten eine schriftliche Einladung zum Untersuchungstermin. Diese enthält Angaben zu Ort und Zeit sowie einen Elternfragebogen. Zum Untersuchungstermin sollten die Einladung, das Vorsorgeheft, der Impfpass und der ausgefüllte Elternfragebogen und, falls vorhanden, weitere medizinische Unterlagen mitgebracht werden.

Die gesamte Untersuchung wird in 2 Teilabschnitten durchgeführt, bei der die Eltern bzw. die Begleitpersonen das Kind gerne begleiten dürfen. Zunächst werden durch eine Arzthelferin ein Seh- und Hörtest sowie einige spielerische Aufgaben zum Zahlen und Mengenverhältnis durchgeführt.

Nach einer kurzen Wartepause geht es in den nächsten Raum, wo eine Ärztin oder ein Arzt nach der Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens die weitere einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung ergänzt. Es folgt eine Gewichts- und Größenkontrolle sowie eine körperliche Untersuchung. Bei der gesamten Schuleingangsuntersuchung werden keine Impfungen durchgeführt.

Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse mit den Eltern oder Begleitpersonen besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen wird gegebenenfalls eine weitere ärztliche Abklärung oder zusätzliche Förderung empfohlen.

Im Anschluss an die Untersuchung wird zeitnah das schulärztliche Gutachten erstellt und der aufnehmenden Schule zugeschickt.

Jedes Kind hat das Recht auf eine zeitgerechte Einschulung unter Berücksichtigung seiner individuellen gesundheitlichen Bedarfe.  Dem individuellen Entwicklungstempo jedes einzelnen Kindes folgend können sie für 1 - 3 Jahre in der flexiblen Eingangsstufe verbleiben. Schule richtet sich nach den Bedarfen des Kindes.

Einen Einblick in die Schuleingangsuntersuchung gibt der Kreis Wesel außerdem in einem Video auf Youtube unter https://www.youtube.com/watch?v=pozasA01F2M.

 

Kontakt

Kreiskommunikation E-Mail E-Mail senden