Wiederaufnahme des Unterrichts im Berufskolleg Wesel ab Mittwoch, 6. März
Nach der Feststellung von überschrittenen Asbest-Grenzwerten in zwei Räumen des Weseler Berufskollegs in der vergangenen Woche konnte der beauftragte Gutachter im Rahmen der durchgeführten Raumluftmessungen keine weiteren Grenzwertüberschreitungen feststellen.
Unabhängig von den Messwerten wurden Versiegelungsarbeiten an allen als problematisch identifizierten Trennwänden durchgeführt. Die daran anschließenden Reinigungsarbeiten des Gesamtgebäudes werden am Dienstag, 5. März, abgeschlossen sein. In den beiden von einer Überschreitung der Grenzwerte betroffenen Räumen konnte im Nachgang zu den Versiegelungs- und Reinigungsarbeiten kein Asbest mehr nachgewiesen werden. Damit kann in Absprache zwischen der Schulleitung des Berufskollegs Wesel und dem Schulträger, Kreis Wesel, der reguläre Unterricht ab Mittwoch, 6. März wieder aufgenommen werden. Insgesamt war das Berufskolleg aufgrund des Asbest-Fundes an sieben Schultagen geschlossen, von denen an fünf Tagen Ersatzunterricht für die Abschlussklassen in umliegenden Räumlichkeiten durchgeführt wurde. Das Lehrerkollegium wurde über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Berufskolleg bereits am 26. Februar unterrichtet. Die Schüler*innen werden zeitnah über die Homepage der Schule und über den Online-Vertretungsplan (App) informiert.
Helmut Czichy, zuständiges Vorstandsmitglied für das Immobilienmanagement des Kreises Wesel: „Ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich für die hervorragende, schnelle und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten beim Berufskolleg Wesel und dem Kreis Wesel bedanken.“ Kreisdirektor Ralf Berensmeier ergänzt: „Durch unser schnelles und gemeinsames Handeln konnten wir den Unterrichtsausfall auf ein Minimum begrenzen.“
Das Berufskolleg Wesel weist darauf hin, dass die am 21. und 22. Februar entfallenen Anmeldetermine für das kommende Schuljahr am Dienstag, 12. März, von 13.30 Uhr bis 17 Uhr und am Freitag, 15. März von 14 Uhr bis 17 Uhr unter den gleichen rechtlichen Voraussetzungen nachgeholt werden.