Waldbrandgefahr im Kreis Wesel
Ab Freitag, 27. Juli 2018 dürfen Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel die Wälder aufgrund der akuten Waldbrandgefahr abseits von festen Wegen nicht mehr betreten. Das Regionalforstamt Niederrhein hat hierzu nach Anhörung u.a. des Kreises Wesel eine entsprechende Verordnung erlassen.
Das Betretungsverbot umfasst neben den Wäldern im Kreis Wesel auch die Gebiete der Kreise Neuss, Viersen und Kleve und der kreisfreien Städte Krefeld, Düsseldorf und Mönchengladbach. In diesem gesamten Bereich ist das Betreten von Wäldern nur noch auf festen Wegen gestattet. Der Kreis Wesel bittet außerdem darum, Wege und Zufahrten von Wäldern nicht zum Parken von Fahrzeugen missbrauchen. Zufahrten müssen immer frei und für Großfahrzeuge befahrbar bleiben. Darüber hinaus sollten Brände und Rauchentwicklung sofort per Notruf (112) unter möglichst genauen Ortsangaben gemeldet werden.
Insgesamt gilt ein generelles Rauchverbot im Wald. Glasflaschen oder sonstiger Abfall darf nicht wild entsorgt werden. Offenes Feuer oder Grillen ist in festgelegten Abständen zum Waldrand und im Wald grundsätzlich verboten (außer an extra dafür hergerichteten und gekennzeichneten Stellen).
Die Wälder im Kreis Wesel sind aufgrund der hohen Temperaturen und der Trockenheit der letzten Wochen akut gefährdet. Das Betretungsverbot ist eine Vorsorgemaßnahme, um das Risiko für einen Waldbrand zu minimieren und gilt zunächst bis zum 31. August. Eine Verlängerung oder eine Ausweitung ist bei Zuspitzung der Lage möglich. Sollte sich die Situation vorzeitig durch eine Änderung der Witterungslage entspannen, kann das Verbot seitens des Regionalforstamtes auch vor Ablauf der Geltungsdauer aufgehoben werden.