Vorgehen bei einer 7-Tages-Inzidenz über 200
Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW trat am Dienstag, 1. Dezember 2020, in Kraft. In der Verordnung wird unter anderem das Vorgehen bei der Überschreitung eines Wertes der 7-Tages-Inzidenz (in einem Kreis oder kreisfreien Stadt) von 200 geregelt.
Wie beim Erreichen der Inzidenzen von 30 und 50 ist auch hierbei der Wert maßgeblich, den das Landeszentrum Gesundheit (LZG) für den jeweiligen Kreis, bzw. kreisfreie Stadt täglich veröffentlicht. Wenn der dort genannte Wert die 200 überschreitet, müssen die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen Ansprechpartner im Haus benennen. Dieser stimmt dann gemeinsam mit dem Ministerium in Bezug auf die individuelle Lage in der Gebietskörperschaft ab, ob und welche weiteren Schutzmaßnahmen oder Maßnahmen ggf. getroffen werden müssen, die über die gültige Verordnung hinausgehen.
Der Kreis Wesel wies vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung am Montag, 30. November 2020, laut LZG einen Inzidenzwert von 200,4 auf. Am Dienstag, 1. Dezember, liegt der Wert bereits wieder unter 200, nämlich bei 186,7.