Verdacht auf Geflügelpest bei Hausgeflügel im Kreis Wesel

Im Kreis Wesel gibt es erneut einen Verdacht auf einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. Das Influenzavirus vom Typ H5 wurde am Montag, 11.04.2022, in einem Putenmastbetrieb in Kamp-Lintfort festgestellt. Der Geflügelhalter hatte am Samstag seinen Hoftierarzt hinzugezogen, nachdem er ungewöhnlich viele verendet Puten in einem seiner Ställe bemerkt hatte. Der Hoftierarzt alarmierte nach Besichtigung der Tiere umgehend die diensthabende Tierärztin des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Proben für einen Schnelltest in einem Privatlabor wurden noch am Samstagabend entnommen, umfangreiche amtliche Proben im Verlauf des Sonntags. Am Sonntagmittag lagen die Ergebnisse des Schnelltests vor. Die maßgeblichen amtlichen Proben wurden am Montagmorgen im zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) in Krefeld untersucht. Die amtlichen Ergebnisse am Montagnachmittag bestätigten den klinischen Verdacht auf Influenza vom Typ H5. Die nähere Differenzierung erfolgt im Friedrich Löffler Institut. Das Ergebnis liegt voraussichtlich Ende der Woche vor. Es muss davon ausgegangen werden, dass erneut eine hochpathogene Form der Geflügelinfluenza vorliegt.

Dr. Antonius Dicke, Leitung Veterinäramt Kreis Wesel: „Wir vermuten, dass das Virus aus der Wildvogelpopulation aus dem anliegenden Naturschutzgebiet eingebracht wurde.“

Der Tierbestand von 44.500 Tieren wird durch eine Stallbegasung durch zwei Firmen getötet und um den Betrieb wird eine Sperrzone mit einem Gesamtradius von mindestens 10 Kilometern eingerichtet. Sie besteht aus einer inneren Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern und einer äußeren Überwachungszone. Aufgrund der Lage unmittelbar an der Kreisgrenze sind die Gebiete nahezu gleichmäßig auf die Kreise Kleve und Wesel verteilt. Hinzu kommt ein kleines Gebiet im Kreis Viersen. Die Karte ist unter Geoportal-Niederrhein.de einsehbar.

Die Maßnahmen im Betrieb wurden ab Samstagabend organisiert, so dass bereits am Montagnachmittag unmittelbar nach Vorliegen des amtlichen Ergebnisses mit der Tötung und unschädlichen Beseitigung der Puten begonnen werden konnte. Der Kreis geht davon aus, dass spätestens am Mittwochvormittag die Ställe leer und die ersten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen so weit abgeschlossen sind, dass von dem Betrieb keine Gefahr für andere Tierhaltungen ausgeht.

Es gab in Deutschland in diesem Winter zahlreiche Ausbrüche der Geflügelinfluenza.

Im Kreis Wesel war im Dezember eine gemischte Geflügelhaltung in Hamminkeln betroffen. Dazu gab es mehrere Fälle bei Wildvögeln im ganzen Kreisgebiet. Nach allen bisherigen Erkenntnissen geht von den aktuell zirkulierenden Influenzaviren in Europa keine Gefahr für Menschen aus. Aus dem betroffenen Betrieb in Kamp-Lintfort sind keine Lebensmittel in Umlauf. Die letzten Schlachtungen erfolgten 2021 und betrafen nicht den jetzigen Tierbestand. In diesem und vergleichbaren Betrieben erfolgt kurz vor einer Schlachtung immer eine amtliche tierärztliche   Untersuchung des Tierbestandes vor dem Transport.

Der Tierbestand wird durch Tierseuchenkasse und vom Land NRW entschädigt.

Das Vorgehen in diesem Seuchenfall wurde am Montagnachmittag in einer Telefonkonferenz zwischen dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (MULNV), dem Kreis Wesel sowie seinen Nachbarkreisen Kleve und Viersen und der Tierseuchenkasse abgestimmt.

Die nähere Beschreibung der Sperrzone ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Kreises, die am Dienstag, 12. April 2022, um 0 Uhr in Kraft getreten ist. Innerhalb der Sperrzone gibt es auf Weseler Kreisgebiet ca. 279 gewerbliche und Hobby-Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 87.000 Tieren. Für Geflügelhalter innerhalb der Sperrzone gibt es Einschränkungen für die Vermarktung von Geflügel und Geflügelprodukten. Geflügelbestände in der Sperrzone, die noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet worden sind, sind unbedingt dem Kreis Wesel zu melden. Darüber hinaus sind Bestandveränderungen genau zu dokumentieren.

Kreisdirektor Ralf Berensmeier: „Beim Thema Geflügelpest kommen wir leider einfach nicht zur Ruhe. Die Situation stellt auch eine große Herausforderung und Belastung für das Veterinäramt dar.“

Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter, bei Krankheitssymptomen oder vermehrten Todesfällen unter ihren Tieren einen Tierarzt hinzu zu ziehen und sich an das Veterinäramt zu wenden. Verdachtsfälle auf Geflügelpest können per Email an VET.LM@kreis-wesel.de oder telefonisch unter Tel. 0281 – 207 7007 gemeldet werden.

Zum Hintergrund:

Die aviäre Influenza ist weltweit bei Wildvögeln verbreitet. Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf. Die aktuellen Subtypen sind nach derzeitigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich. Infizierte Vögel scheiden das Virus zumeist mit dem Kot aus. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.

Dringende Bitte:

Medienvertreterinnen und –vertreter erhalten mit dieser Pressemitteilung Bildmaterial vom Geschehen zur weiteren Verwendung. Der Kreis Wesel appelliert eindringlich an alle Medienvertreterinnen und –vertreter, den betroffenen Betrieb und das umliegende Gelände nicht aufzusuchen, um eine Ausbreitung zu verhindern. Vielen Dank für Ihr Verständnis!  

 

Karte zur Übersicht der Sperrzone (PDF)

 

 

Geflügelpest 1

Geflügelpest 2

Geflügelpest 3