Stallpflicht für Geflügel im Kreis Wesel
Nachdem der jüngste Geflügelpestverdacht in Kalkar vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt wurde, gibt es am Unteren Niederrhein bereits den dritten Fall in der aktuellen Saison.
Die aktuelle brisante Lage erfordert zum Schutz der Geflügelhaltungen eine kreisweite Aufstallpflicht. Der Kreis Wesel hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, einsehbar unter https://www.kreis-wesel.de/de/presse/amtsblatt-des-kreises-wesel-47.-jahrgang-nummer-53/.
Ab Donnerstag, 15. Dezember 2022, gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügel im Kreis Wesel.
Damit schließt sich der Kreis Wesel dem Kreis Kleve an. Dies ermöglicht es insbesondere den Betrieben, die Freilandprodukte vermarkten, ihre Tiere zu schützen, da sie ihre Tiere nur dann zeitlich befristet aufstallen dürfen, wenn dies zuvor behördlich angeordnet wurde.
Als Aufstallung gilt eine Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter-, Tränke- und Badestellen haben.
In allen drei Fällen der aktuellen Saison im Kreis Kleve wie auch den beiden im Kreis Wesel im Dezember 2021 und April 2022 muss von einem Eintrag aus der Wildvogelpopulation ausgegangen werden. Bundesweit sind seit Oktober über 130 Fälle der hochpathogenen aviären Influenza bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden. Hinzu kommen mehrere tausend Wildvögel.
Die aviäre Influenza ist weltweit bei Wildvögeln verbreitet. Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf. Die aktuellen Subtypen sind nach derzeitigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.
Der Erreger ist für infizierte Tiere hochgefährlich. Insbesondere bei Hühnern und Puten muss mit sehr hohen Todesraten gerechnet werden. Das Influenzavirus wird mit allen Sekreten und Exkreten ausgeschieden. Somit ist das Risiko groß, dass über Ausscheidungen, die auch während des Flugs stattfinden, Ausläufe oder gemeinsam genutzte Futter- und Wasserstellen kontaminiert werden. Der einzige Schutz vor einem Eintrag des Virus in Geflügelhaltungen ist eine sehr gute Biosicherheit einschließlich einer Aufstallung oder vergleichbar sicheren überdachten Haltung.
Die Feststellung der Geflügelpest zieht Tötungs- und Sperrmaßnahmen nach sich. Bis auf wenige Ausnahmen sind Sperrzonen von mindestens 10 Kilometer Durchmesser erforderlich, in denen neben der Aufstallung erhebliche Vermarktungseinschränkungen gelten.
Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter daher, bei Krankheitssymptomen oder vermehrten Todesfällen unter ihren Tieren einen Tierarzt hinzu zu ziehen und sich an das Veterinäramt zu wenden. Verdachtsfälle auf Geflügelpest können per Email an VET.LM@kreis-wesel.de oder telefonisch unter Tel. 0281 – 207 7007 gemeldet werden.