Staatsanwaltschaft Duisburg sieht keinen Anfangsverdacht gegen Kreismitarbeiter wegen Bestechlichkeit
Der Rechtsausschuss des Landtags NRW beschäftigte sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 3. Juli, mit dem „Verdacht der Ablagerung giftiger Stoffe in Tongrube in Hünxe“. Hierzu hatte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Duisburg einen umfassenden Bericht vorgelegt. In diesem ging es unter anderem um ein Vorermittlungsverfahren wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Amt gegen den persönlich haftenden Gesellschafter einer ausführenden Firma und einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Wesel. Dies war bereits in den vergangenen Wochen Thema von Presseberichten.
Die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft sollten feststellen, ob ein Anfangsverdacht gegen einen Kreismitarbeiter besteht. Dies ist laut dem Bericht nicht der Fall.
Abschließend kommt der Bericht zu dem Schluss, dass, „mit Verfügung vom 24. Juni 2019 die Aufnahme von Ermittlungen gegen (…) den Mitarbeiter des Kreises Wesel (…) mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für strafbare Handlungen (…) abgelehnt wurden“.
Der Leitende Oberstaatsanwalt weist in seinem Bericht zwar darauf hin, dass alle Tatvorwürfe bereits seit Dezember 2018 verjährt seien, macht aber im Anschluss deutlich, dass es den Angaben des Urhebers der Vorwürfe „an Details“ „mangelt“. Auch die zeitlichen Angaben für die Taten seien nicht weiter konkretisiert. Außerdem haben laut Bericht, die wenig konkreten und eher vagen Angaben des Zeugen keinen Anfangsverdacht begründet.
Dem Kreis Wesel liegen nach wie vor keine Unterlagen der Staatsanwaltschaft zu diesem Themenkomplex vor. Daher wird er nun Akteneinsicht beantragen und, wenn er diese bekommt, die Akten einer gründlichen Prüfung unterziehen. Sollte sich hieraus ergeben, dass dienstrechtliche Maßnahmen gegen einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung erforderlich sind, wird die Kreisverwaltung diese einleiten.
Zum Hintergrund: Ein Zeuge hatte in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Bochum in einer Vernehmung im Februar 2019 schwere Bestechungsvorwürfe gegen einen Mitarbeiter der Weseler Kreisverwaltung erhoben. Auch unabhängig von der Verjährung hat die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht wegen Bestechlichkeit festgestellt.