Sperrbezirk in Rheinberg zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut wird aufgehoben

Nach der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in einem Bienenstand in Rheinberg im September 2019 wurde auf Grundlage der Bienenseuchenverordnung ein Sperrbezirk festgelegt. Die vorgeschriebenen Untersuchungen in diesem Frühjahr wurden mit negativem Ergebnis abgeschlossen. Damit kann der Sperrbezirk aufgehoben werden. Die Verbringungsbeschränkungen für die betroffenen Imker entfallen.

Dennoch ist Vorsicht geboten. Nicht nur der im März 2020 neu eingerichtete Sperrbezirk in Neukirchen-Vluyn, sondern auch Anschlussgebiete im benachbarten Kreis Kleve und zahlreiche Ausbrüche im Bundesgebiet belegen, dass die Faulbrut weit verbreitet ist. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel appelliert daher an alle Imker, die Regeln der guten imkerlichen Praxis unbedingt einzuhalten. Neben der Hygiene am Bienenstand muss bei allen Zukäufen oder Übernahmen von Völkern, Ablegern oder Bienenköniginnen auf eine sichere Herkunft geachtet werden. Hierzu dienen auch die in bestimmten Fällen vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen.

Nähere Auskünfte erteilt der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel.