Seeadler wurden erheblich gestört: Kreis Wesel gibt den Fall an Staatsanwaltschaft ab
Am Freitag, 6. März 2020, haben Unbefugte die Seeadler in der Nähe des Horstes auf der Bislicher Insel erheblich gestört. Sie führten ihre Hunde ohne Leine bis an die Wasserlinie und ließen diese dort mit einem Ball spielen. Die Situation führte dazu, dass die störungsempfindlichen Seeadler den Horst verließen.
Eine solche erhebliche Störung in der Nähe einer Fortpflanzungsstätte streng geschützter Vögel begründet den Tatverdacht einer Straftat. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund dieser Störung die Brut abgebrochen worden ist und sich in diesem Jahr kein Bruterfolg einstellt. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel hat das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Kleve, Zweigstelle Moers, abgegeben mit der Bitte, strafrechtlich zu ermitteln. Dem Störer droht eine empfindliche Freiheits- oder Geldstrafe.