Salzbergbau-Erfassungsstelle muss rechtliche Mindeststandards erfüllen
Bezugnehmend auf die Presseberichterstattung zur Kritik der Bürgerinitiative Salzbergbaugeschädigter teilt die Kreisverwaltung Wesel folgendes mit:
Das seit Montag, 6. März 2023, verfügbare Online-Formular für vermutete Salzbergbau-Schäden ist das Ergebnis einer eingehenden Überprüfung und erfüllt die erforderlichen Mindeststandards in rechtlicher Hinsicht. Datenschutz- und Haftungs-Fragen machen es erforderlich, dass Meldungen selbstverständlich nur von den dazu berechtigten Eigentümerinnen und Eigentümern eines Grundstückes oder einer Immobilie eingereicht werden können.
Gerade weil die Erfassungsstelle nicht von der Bürgerinitiative selbst, sondern wie von ihr gewünscht bei der Kreisverwaltung angesiedelt wurde, ist der Kreis als öffentliche Behörde verpflichtet, diesen Datenschutz- und Vermögenshaftungs-Belangen angemessen Rechnung zu tragen.
Die abschließende rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Plattform „Beteiligung NRW“ als zentrales Beteiligungsportal für Bürgerinnen und Bürger die notwendigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Insofern bittet der Kreis um Verständnis, dass hier ein Mindestmaß an Nachweisverpflichtung zur Berechtigung der Meldung erfüllt sein muss, um den gewünschten Service der Erfassungsstelle für die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern im Gebiet des Salzbergbaus erbringen zu können.