Rettungsdienstbedarfsplanung: Kreisverwaltung informiert Fachausschuss über aktuellen Sachstand
In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Rettungswesen und Ordnungsangelegenheiten am Montag, 25. März 2019, informierte Dr. Lars Rentmeister, Vorstandsmitglied für den Bereich Rettungswesen, die Ausschussmitglieder über den aktuellen Sachstand zur Rettungsdienstbedarfsplanung für den Kreis Wesel:
Aktuell befindet sich die Rettungsdienstbedarfsplanung zwar noch in der internen Abstimmung, gleichwohl ist jetzt schon klar, dass einige Vorschläge des Gutachterbüros ORGAKOM zur Verbesserung der kreisweiten rettungsdienstlichen Versorgung in den endgültigen Plan einfließen sollen.
Hierzu gehören etwa die neuen Rettungswachenstandorte in Hamminkeln und Voerde, aber auch vier zusätzliche Rettungsfahrzeuge. „Alle Vorschläge dienen der Optimierung einer flächendeckenden rettungsdienstlichen Versorgung innerhalb der vorgesehenen Eintreffzeit von zwölf Minuten“, erklärte Dr. Rentmeister. Mit Blick auf die öffentliche Diskussion stellte er auch klar, dass Xanten weiterhin Standort einer Rettungswache bleiben wird. Noch nicht endgültig geklärt ist die Frage, ob die Wache – wie vom Gutachter vorgeschlagen - an den westlichen Ausgang der Kernstadt verlagert werden soll, um etwa Sonsbeck und die nördlichen Bereiche Xantens schneller als bisher erreichen zu können. Ebenfalls noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob in den Nachtstunden die Notarztsysteme Rheinberg und Xanten am Standort Alpen zusammengeführt werden. Grundlage dieses Vorschlags ist, dass es in diesen Bereichen in den Nachtstunden jeweils weniger als einen Notarzteinsatz gibt. Dr. Rentmeister wies mehrfach darauf hin, „dass es sich hierbei vorerst ausschließlich um Vorschläge des Gutachters handelt und keineswegs um endgültige Entscheidungen.“
Sobald ein abgestimmter Entwurf vorliegt, wird ihn die Kreisverwaltung gemeinsam mit dem Gutachter den Mitgliedern des Kreistags und in einem weiteren Schritt den Vertreterinnen und Vertretern aller kreisangehörigen Kommunen vorstellen. Danach beginnt der politische Beratungs- und Entscheidungsprozess in den jeweils zu beteiligenden Gremien.
Aber auch wenn der Plan endgültig beschlossen worden ist, bleibt noch viel zu tun: So müssen etwa eine neue Rettungsdienstgebührensatzung erlassen, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen angepasst und Gespräche mit den betroffenen Kommunen und Hilfsorganisationen geführt werden, um Interimslösungen für die neuen Wachenstandorte zu finden. Außerdem sollen die Auswirkungen der neuen Planung zeitnah evaluiert werden.