Repräsentative Wahlstatistik bei der Bundestagswahl
Kreiswahlleiter Dr. Lars Rentmeister informiert: Auch bei der Bundestagswahl am 26.09.2021 wird wieder die sogenannte repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Im Wahlkreis 113 Wesel I wurden die Kommunen Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Rheinberg und Wesel für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. In einigen Stimmbezirken bzw. Briefwahlbezirken dieser Kommunen werden Stimmzettel mit den Kennbuchstaben A bis M und entsprechend zugeordneten Geburtsjahresgruppen ausgegeben, also etwa „H. weiblich, geboren 1987 bis 1996“.
Die Wahlstatistik gibt darüber Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie sie abgestimmt haben. Diese Stichprobenerhebung wird bereits seit der Bundestagswahl 1953 durchgeführt.
Oberster Grundsatz ist dabei die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Unter anderem folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz:
- Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
- Wählverzeichnisse und Stimmzettel dürfen zu keiner Zeit zusammengeführt werden. Die Auszählung beider muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen.
- Die Auszählung für repräsentative Zwecke obliegt ausschließlich den Statistischen Ämtern der Länder.
- Es dürfen ausschließlich Urnenwahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten und Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wählern berücksichtigt werden.
- Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.