Regionalverband Ruhr hat noch nicht abschließend über eine Klage gegen den Landesentwicklungsplan entschieden
In der Presseberichterstattung der letzten Tage wurde Udo Bovenkerk, Mitglied der CDU-Fraktion des Kreistags Wesel und der RVR-Verbandsversammlung, dahingehend zitiert, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) sich einer Klage gegen den Landesentwicklungsplan (LEP) nicht anschließen wolle.
Landrat Dr. Ansgar Müller weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Koalition aus SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen in der Verbandsversammlung des RVR mit der Stimme von Landrat Dr. Ansgar Müller in der letzten Sitzung am 28. Juni 2019 keinen Klagebeschluss gegen den LEP gefasst hatte, weil man zum damaligen Zeitpunkt noch auf einen Dialog und ein Einsehen des Landes gesetzt hatte. „Mit der Entscheidung des Landtags vom 12. Juli 2019, den LEP in der von der Landesregierung vorgeschlagenen Fassung zu beschließen, haben sich die Bedingungen verändert“, so der Landrat. „Einem gemeinsamen Konsens hat die Landesebene eine Absage erteilt. Die Bitte des Kreises Wesel und seiner Kommunen, den Bedarfsbegriff des LEP rechtssicher und ressourcenschonend zu formulieren, wurde vom Landtag nicht umgesetzt.“
Landrat Dr. Ansgar Müller hat daher mit Schreiben vom 18. Juli 2019 das Landtagsmitglied Josef Hovenjürgen als Vorsitzenden der RVR-Verbandsversammlung und die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel aufgefordert, einen Normenkontrollantrag gegen den LEP zu stellen.
„Die gerichtliche Überprüfung ist notwendig, um der Menschen am Niederrhein zu schützen und zu vertreten und um die Rechtssicherheit des Regionalplans sicherzustellen. Die Bürgermeister der Städte Kamp-Lintfort, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn sowie der Gemeinde Alpen und ich werden den Gremien unserer Kommunen ebenfalls vorschlagen, einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht gegen den LEP einzureichen“, so Landrat Dr. Müller.