Pressemitteilung zur repräsentativen Wahlstatistik bei der Europawahl am 9. Juni 2024

Kreiswahlleiter Dr. Lars Rentmeister informiert darüber, dass auch im Rahmen der Europawahl am 9. Juni 2024 wieder die sogenannte repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. 

In einigen Stimmbezirken in den kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Moers, Neukirchen-Vluyn, Sonsbeck und Wesel sowie in einem Briefwahlbezirk in Hamminkeln werden wieder Stimmzettel mit Unterscheidungsmerkmalen nach Geschlecht und Geburtsjahrgang ausgegeben. Diese Merkmale lauten etwa „H. weiblich, geboren 1990 bis 1999“ oder „D. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1965 bis 1979“.

Die Unterscheidungsbezeichnungen umfassen die Jahrgänge 2000 bis 2008 (unter 25 Jahre), 1990 bis 1999 (25 bis unter 35 Jahre), 1980 bis 1989 (35 bis unter 45 Jahre), 1965 bis 1979 (45 bis unter 60 Jahre), 1955 bis 1964 (60 bis unter 70 Jahre) sowie 1954 und früher (70 Jahre und mehr). 

Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sieht das Wahlstatistikgesetz (WstatG) für die repräsentative Wahlstatistik besondere Schutzmaßnahmen vor.

Es wurden lediglich Stimmbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigen bzw. Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wählern für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. 

Die Stimmenauszählung, die am Wahlabend von den Wahlvorständen und Briefwahlvorständen in den Kommunen vorgenommen wird, findet getrennt von der statistischen Auswertung der Stimmzettel statt, welche beim Landesbetrieb Information und Technik in Düsseldorf (IT NRW) durchgeführt wird.

Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel dürfen nicht zusammengeführt werden. Hinsichtlich der Auswertung der überlassenen Wahlunterlagen unterliegt IT NRW einer strengen Zweckbindung. Die Ergebnisse der Statistiken einzelner Stimmbezirke oder Briefwahlbezirke dürfen nicht bekanntgegeben werden.

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