Presseberichterstattung zu einer Veranstaltung im Burgtheater

Bezugnehmend auf die Presseberichterstattung von Freitag, 21. August 2020, wegen der Veranstaltung im Dinslakener Burgtheater am Freitag, 7. August 2020, stellt die Kreisverwaltung Wesel Folgendes klar:

Das Kreisgesundheitsamt ist nicht die zuständige Genehmigungsbehörde für derartige Veranstaltungen.

Nach der Coronaschutzverordnung des Landes bedarf es bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmenden eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes. Dazu gehören Maßnahmen zur besonderen Infektionshygiene wie angepasste Reinigungsintervalle, ausreichend Handdesinfektionsgelegenheiten etc.

Sitzen Teilnehmende während der Veranstaltung auf festen Plätzen, muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden, solange die Rückverfolgung sichergestellt ist. Das bedeutet, dass ein Sitzplan erstellt werden und für vier Wochen aufgehoben werden muss.

Für die Veranstaltung im Dinslakener Burgtheater lag dem Gesundheitsamt ein nach diesen Vorschriften genehmigungsfähiges Hygienekonzept vor. Die Landesvorschriften sind für das Kreisgesundheitsamt insoweit bindend.

Für die Umsetzung des Hygienekonzeptes sind die Veranstalter verantwortlich, für die Überwachung das örtliche Ordnungsamt.