Positiv auf Corona getestete Personen und deren Haushaltsangehörige im Kreis Wesel ab 3. November automatisch in Quarantäne
Aufgrund der aktuell bundesweit steigenden Fallzahlen in der Corona-Pandemie erreichen die Laborbefunde die örtlichen Gesundheitsämter zeitlich verzögert. Daher ist es für die örtlichen Gesundheitsämter zunehmend schwierig, zeitnah Quarantänen für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen auszusprechen.
Deshalb hat der Kreis Wesel am Montag, 2. November 2020 auf der Grundlage des § 28 Infektionsschutzgesetz eine Allgemeinverfügung zur „Anordnung von Quarantäne für positiv auf Corona getestete Personen und deren Haushaltsangehörige“ erlassen. Diese tritt am Dienstag, 3. November 2020, um 0 Uhr in Kraft und besagt, dass für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ab dem Bekanntwerden des Testergebnisses eine häusliche Quarantäne angeordnet wird. Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen oder während der Quarantäne auftreten, endet die Quarantäne 10 Tage nach der Testung. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen nicht unterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen. Für Haushaltsangehörige wird ebenfalls eine häusliche Quarantäne ab dem gleichen Zeitpunkt angeordnet. Diese Quarantäne ist jeweils 4 Tage länger als die Quarantäne der positiv getesteten Person. Die angeordneten Zeiträume der Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Haushaltskontakte können die häusliche Quarantäne für eine Testung unterbrechen. Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne. Die Allgemeinverfügung regelt ferner für wenige Bereiche mögliche Ausnahmen. Die unter Quarantäne stehende Person muss ihren Arbeitsgeber telefonisch informieren und auf das Vorliegen der Allgemeinverfügung hinweisen.
Zum Hintergrund: Seit Anfang Oktober können Personen, die z.B. auf Veranlassung des Gesundheitsamtes auf das Corona-Virus getestet werden, selbst ihr Testergebnis beim Labor abrufen und damit die Zeitspanne von der Testung bis zur Information über ihr Testergebnis verkürzen. Dies führt aktuell dazu, dass die getestete Person deutlich früher als das Gesundheitsamt von dem positiven Testergebnis erfährt, denn die Testergebnisse vom Labor gehen teilweise bis zu 48 Stunden später beim Gesundheitsamt ein. Nachdem die Labornachricht beim Gesundheitsamt eingegangen ist, muss das Ergebnis zunächst in einer Datenbank erfasst werden, bevor die getestete Person telefonisch über das Ergebnis informiert werden kann. Dies kann in Einzelfällen bedeuten, dass bis zu 4 oder 5 Tage zwischen dem Selbst-Abruf des Testergebnisses und dem Anruf des Gesundheitsamtes vergehen. Obwohl der Kreis Wesel seit Beginn der Pandemie immer wieder weiteres Personal eingestellt und Personal aus anderen Fachbereichen zur Unterstützung des Gesundheitsamtes eingesetzt hat, kann dieser Zeitverzug derzeit nicht verkürzt werden.
„Um Ansteckungen besser wirksam verhindern zu können, müssen die infizierten Personen und die Menschen, mit denen sie zusammenleben, so schnell wie möglich isoliert werden“, begründet Landrat Ingo Brohl die nun erlassene Verfügung. „Damit haben Infizierte und auch die Menschen, die mit ihnen zusammenleben, sofort nach Information über das positive Testergebnis Handlungssicherheit.“ Landrat Brohl appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel: „Lassen Sie uns gemeinsame unsere individuelle Verantwortung ernst nehmen. Wir alle haben es selbst es in der Hand, mit dem eigenen Verhalten dazu beizutragen, dass sich weniger Menschen mit dem Corona-Virus infizieren. Die Einhaltung von AHA + C + L – Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + Corona-Warn-App + Lüften) sind dabei wichtiger denn je.“
Der Text der Allgemeinverfügung ist in Kürze auf der Homepage des Kreises Wesel unter www.kreis-wesel.de abrufbar.