Pilotprojekt sichert demokratische Grundrechte
Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern einer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Bei der Landtagswahl wird blinden und hochgradig sehbehinderten Wähler*innen Informationen und Wahlhilfen zur Verfügung gestellt, damit auch sie wissen, was auf den Stimmzetteln steht, und wo sie ihre Kreuze machen müssen.
Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler*innen ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten.
Zur kommenden Landtagswahl wird in NRW die Information, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen, wieder akustisch zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus dem Kreis Wesel unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen - so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.
Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Innenministerium des Landes NRW.
Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW anfordern.
- in Dortmund unter 02 31/ 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen
- in Meerbusch unter 02 15 9/ 96 55 0 für den Bereich Nordrhein
Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.
Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter: www.bsvw.org/wahlen.