Osterfeuer in diesem Jahr aufgrund von Corona untersagt

In diesem Jahr können Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition nicht stattfinden. Osterfeuer werden üblicherweise als sogenannte Brauchtumsfeuer als rechtliche Ausnahmen zugelassen, soweit diese im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind und von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden.

Aufgrund der geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist dies in diesem Jahr nicht möglich. Denn diese untersagt derzeit grundsätzlich alle Veranstaltungen und Versammlungen. Das Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz NRW weist in einem aktuellen Erlasse darüber hinaus darauf hin, dass Feuer im Freien nicht dazu missbraucht werden dürfen, Abfall zu beseitigen – auch nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein genereller Entsorgungsengpass für Grün- und Gartenabfälle besteht derzeit nicht.