Neue Quarantäneregeln des Landes NRW

Am Mittwoch, 12. Januar 2022, hat der Kreis Wesel den Erlass des Landes NRW zur Umsetzung der neuen Quarantäneregeln erhalten. Demnach gelten ab sofort die in der Bund-Länder-Konferenz am vergangenen Freitag festgelegten Regeln in ganz NRW.

Kontaktpersonen und Infizierte, die sich noch nach den bisherigen Regeln in Quarantäne oder Isolation befinden, haben demnach die Möglichkeit, sich frühestens am 7. Tag der Quarantäne (7. Tag nach Testung mit positivem Ergebnis) freizutesten (negatives PCR- oder Bürgertestergebnis). Voraussetzung für die Freitestung ist, dass die Kontaktpersonen oder die Infizierten mindestens 48 Stunden keine Symptome (mehr) aufweisen.

Kontaktpersonen, die geboostert, frisch doppelt geimpft (zweite Impfung nicht älter als 3 Monate) und frisch genesen (nicht länger als 3 Monate) sind, können die Quarantäne ab sofort ohne Test verlassen.

Das negative Testergebnis ist dem Kreis Wesel elektronisch an die Mailadresse qm@kreis-wesel.de zu übermitteln.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen gibt es hier

Klickpfad:

https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw > Alle weiteren aktuell gültigen Verordnungen > Corona-Test- und quarantäneverordnung - gültig ab 12. Januar 2022