Neue Corona-Regeln: Testpflicht für Immunisierte entfällt ab heute

Am Samstag, 01. Mai 2021, hat das Land NRW die Kreise und kreisfreien Städte darüber informiert, dass ab heute, 3. Mai 2021, die Testpflicht für Immunisierte wegfällt.

Konkret bedeutet das, dass vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten dort gleichgestellt werden, wo in der aktuellen Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die negativ Getesteten Zugang zu bestimmten Einrichtungen und Angeboten erlauben. 

Diese Regel gilt beispielsweise für das sogenannte „Click and Meet“ im Einzelhandel (abhängig von der Entwicklung der Inzidenz im Kreis Wesel frühestens möglich ab Donnerstag. 06. Mai), für körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur), für Besuche der Außenbereiche von Zoos, für die Testpflicht in Schulen sowie für die Einreisequarantäne.

Eine Immunisierung kann nach Landesvorgabe wie folgt nachgewiesen werden:

1.    Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,

2.    Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR     oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder

3.    den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Weitere Informationen enthält die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210430_coronaschvo_ab_03.05.2021_lesefassung.pdf