Mündliche Gerichtsverhandlung zur Senioren-WG „Miteinander“
Am Freitag, 5. April 2019, fand vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf die mündliche Verhandlung zur Senioren-WG „Miteinander“ in Wesel-Bislich statt. Die Wohngemeinschaft wurde von der Heimaufsicht des Kreises Wesel als anbieter-verantwortet eingestuft, hiergegen hatte der Anbieter Klage eingereicht.
Auch wenn der Richter keine Entscheidung traf, gab er der Auffassung der Kreisverwaltung recht, dass es sich derzeit nicht um eine selbst-verantwortete, sondern um eine anbieter-verantwortete Wohnform für Senioren handle. Daher fällt sie unter das Wohn- und Teilhabe-Gesetz (WTG) und damit auch in die Zuständigkeit der Heimaufsicht. „Laut der dem Gericht vorliegenden Vertragsunterlagen entscheidet der Anbieter und nicht die Bewohnerinnen, wer in die Wohngemeinschaft einzieht“ so Ulrich Petroff, Koordinator für den Bereich „Hilfen für ältere Menschen“ beim Kreis Wesel. „Dies ist aber eine Voraussetzung für die Einstufung einer WG als selbst-verantwortet.“ „Sowohl der erlassene Bescheid des Kreises Wesel als auch das bisherige Vorgehen der Heimaufsicht wurde vom Verwaltungsgericht mündlich grundsätzlich bestätigt“, so Kreisdirektor Ralf Berensmeier, in dessen Vorstandsbereich die Heimaufsicht liegt. Das Verwaltungsgericht gab darüber hinaus den Hinweis, dass es im Falle einer Änderung der Vertragssituation zwischen Bewohnerinnen und Anbieter zu einer anderen rechtlichen Bewertung gelangen könnte. „Diese Voraussetzungen liegen aber aktuell nicht vor“, so Berensmeier weiter.