Merkblatt zu Ausnahmegenehmigungen nach Ausbruch der Geflügelpest (Aviären Influenza)
Um zu verhindern, dass die Seuche in andere Geflügelbestände eingeschleppt wird oder aus bereits unerkannt infizierten Geflügelbeständen weiterverschleppt wird, gelten unter anderem umfangreiche Schutzmaßnahmen und Verbringungsbeschränkungen für Geflügel und tierische Produkte. In dem Merkblatt ist erläutert, welche Beschränkungen bestehen und welche Ausnahmegenehmigungen beantragt werden können.