Lockerungen oder Verschärfungen: So geht der Kreis Wesel bei sich ändernder Inzidenz vor

Am Dienstag, 9. März 2021, ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Mit dieser werden inzidenzbasierte Lockerungen und Verschärfungen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte ermöglicht. Darin heißt es: „Kreise und kreisfreie Städte in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit (LZG) nachhaltig und signifikant unter dem Wert von 50 liegt, können im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können.“

Sobald sich eine dauerhaft veränderte Inzidenz (sowohl unter 50 als auch über 100) für den Kreis Wesel abzeichnet, erfolgt in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen eine ortsbezogene Analyse der Infektionszahlen. Dies ist erforderlich, da erfahrungsgemäß Ausbruchs- oder Clustergeschehen in einzelnen Kommunen oder auch Ortsteilen die Kreisinzidenz maßgeblich beeinflussen können. In einem zweiten Schritt tritt der Kreis Wesel dann in den Dialog mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) ein, um evtl. sinnvolle Lockerungen oder Verschärfungen abzustimmen. Der aktuelle Wert liegt im Kreis Wesel seit einigen Tagen knapp über 50.

Michael Maas, Vorstandsmitglied für den Bereich Gesundheit bei der Kreisverwaltung Wesel: „Mit der nun geltenden Coronavirus-Testverordnung des Bundes und der daraufhin ergangenen Landesregelungen sind seit dem 8. März wöchentlich kostenlose Schnelltests (POC-Tests) für alle Bürgerinnen und Bürger auch im Kreis Wesel möglich. Außerdem müssen nun erstmals seit Beginn der Pandemie auch positive Schnelltest-Ergebnisse (POC-Tests, NICHT Selbsttests) an das Gesundheitsamt übermittelt und als Positivfälle in die Lagemeldung an das Landeszentrum für Gesundheit NRW aufgenommen werden. Dies führt aufgrund der Vielzahl der nun wahrscheinlich erfolgenden Testungen und unseren bisherigen Erfahrungen wahrscheinlich flächendeckend zu höheren Inzidenzwerten.“

Hinweis: Die retrospektive Tabellenübersicht des LZG unter https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html stimmt nicht mit den in den Pressemitteilungen des Kreises Wesel veröffentlichten Inzidenzwerten überein.

Dies liegt darin begründet, dass das LZG die Anzahl der Meldungen nach Meldetag anzeigt. D.h., die Meldungen werden jeweils dem Tag zugeordnet, an dem die Meldung elektronisch durch das jeweilige Gesundheitsamt erfasst wurde. Dies ist nicht zwangsläufig der Tag des Symptombeginns oder der Diagnosestellung. Die Fälle werden innerhalb der Berichterstattung vom LZG ihrem Meldedatum zugeordnet, auch wenn sie erst mit Verzögerung übermittelt werden. Die 7-Tages-Fallzahl sowie die Wocheninzidenz ändern sich dann auch rückwirkend für die vergangenen Tage und werden in der Tabelle entsprechend automatisch aktualisiert. Ausschlaggebend ist jedoch nicht die Retrospektive, sondern die tägliche Meldung des LZG.